Historisches Gelehrtenpult mit altem Manuskriptstapel, Tintenfass und Schreibfeder im Analogfilm-Stil, Sinnbild für Urheberrecht und geistiges Eigentum

Die stille Krise der Kopiervergütung: Warum das Urheberrecht vor einer Grundsatzfrage steht

Es gehört zu den stillen Ironien der Digitalisierung, dass ausgerechnet jene Abgabe, die am unscheinbarsten daherkommt, zum Seismographen einer grossen Verunsicherung geworden ist. Die Kopiervergütung, administriert von der Genossenschaft ProLitteris, war einmal eine Antwort auf das Fotokopiergerät. Heute, in einer Wirtschaft, die digitale Information in einem Ausmass verarbeitet, das sich mit den Kategorien der siebziger Jahre kaum mehr fassen lässt, steht sie exemplarisch für eine Frage, die weit über ihren bescheidenen finanziellen Umfang hinausweist: Wer darf geistiges Eigentum nutzen, zu welchem Preis, und wer entscheidet darüber?

Eine Weichenstellung des Nationalrats

Der Nationalrat hat sich, wie ProLitteris in ihrem jüngsten Bericht darlegt, gegen eine Abschaffung der Kopiervergütungen ausgesprochen und stattdessen eine Modernisierung des Systems angekündigt. Das ist, bei nüchterner Betrachtung, keine Randnotiz der Rechtspolitik, sondern eine Weichenstellung. Es gab, und das sollte man nicht unterschlagen, durchaus gewichtige Stimmen, die für eine Abschaffung plädierten – mit dem Argument, man erspare Unternehmen, Behörden und Schulen eine kleine, aber lästige jährliche Rechnung. Dass sich das Parlament dagegen entschieden hat, lässt sich als Bekenntnis lesen: Die kollektive Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte bleibt ein Pfeiler der schweizerischen Kulturordnung, auch wenn ihre Begrifflichkeit – «Fotokopien» – im Jahr der generativen künstlichen Intelligenz geradezu anachronistisch wirkt.

Von der Kopiervergütung zur Informationsvergütung

Denn genau hier liegt der eigentliche Konflikt. Die Kopiervergütung ist, wie ProLitteris richtig bemerkt, längst zu einer Informationsvergütung geworden. Jede Organisation, die Texte, Bilder und Daten verarbeitet – und das tun inzwischen alle –, bewegt sich in einem Raum, den das Urheberrecht der analogen Ära nur behelfsmässig kartiert. Die Verlage, die Autorinnen und Autoren, die Kulturschaffenden: Sie alle haben ein legitimes Interesse daran, dass ihre Werke nicht zur kostenlosen Trainingsgrundlage einer Technologie werden, deren Geschäftsmodell auf der Verwertung fremder geistiger Arbeit beruht, ohne dass dafür eine angemessene Kompensation vorgesehen wäre. Die Debatte um KI-Lizenzen, die ProLitteris ebenfalls anspricht, ist insofern keine Fussnote zur Kopiervergütung, sondern deren konsequente Fortsetzung unter veränderten technischen Vorzeichen.

Bemerkenswert ist, mit welcher Beiläufigkeit in der öffentlichen Diskussion oft so getan wird, als sei das geltende System unverändert aus den Siebzigerjahren importiert. Tatsächlich wurde der Gemeinsame Tarif 8 vor wenigen Jahren vollständig überarbeitet. Wer eine radikale Neuordnung fordert, sollte redlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass Modernisierung hier kein Fremdwort, sondern bereits gelebte Praxis ist. Das entbindet nicht von der Notwendigkeit weiterer Anpassungen – etwa für den Unterricht an Schulen oder für wissenschaftliche KI-Anwendungen –, aber es verschiebt die Debatte von der Frage des Ob zur Frage des Wie.

Der evolutionäre Mittelweg

Ein Blick auf die Alternativen zeigt, warum der eingeschlagene Weg der vernünftigere ist. Eine ersatzlose Abschaffung würde jenen Automatismus zerstören, über den Autorinnen, Verlage und Kulturschaffende überhaupt erst an einer Nutzung beteiligt werden, die sie technisch nicht kontrollieren können – mit der Folge, dass Kompensation nur noch im Einzelfall und nach Massgabe der Verhandlungsmacht der jeweiligen Partei erfolgen würde. Der von ProLitteris skizzierte Mittelweg ist der evolutionäre: das bewährte System der kollektiven Verwertung nicht abzuschaffen, sondern es schrittweise auf jene Nutzungen auszuweiten, die heute noch ungeregelt sind, namentlich den schulischen Unterricht und wissenschaftliche KI-Anwendungen, so wie es mit dem Gemeinsamen Tarif 8 bereits einmal gelungen ist. Dieser Ansatz verlangt keine neue Dogmatik, sondern die Fortschreibung eines Prinzips, das sich seit Jahrzehnten bewährt: Nutzung bleibt möglich, Vergütung bleibt gesichert, und die Aushändigung dieser Balance an den Markt allein bleibt aus.

Was auf dem Spiel steht – für Autoren und Verlage

Was bedeutet das nun konkret für jene, die von diesem System abhängen? Für die einzelne Autorin, den einzelnen Autor liegt der Wert der Kopiervergütung gerade in ihrem kollektiven Charakter: Kein Urheber könnte selbst nachverfolgen, geschweige denn durchsetzen, wer sein Werk kopiert oder in welchem Umfang ein KI-System es zu Trainingszwecken verarbeitet. Der Automatismus der kollektiven Verwertung verschafft ihm eine Durchsetzungskraft, die er individuell nie hätte – fiele das System weg, bliebe nur die Verhandlung im Einzelfall, und darin ist ein einzelner Autor einem Technologiekonzern strukturell unterlegen.

Für einen Verlag wie Digiboo reicht die Implikation weiter: Es geht um die Legitimationsgrundlage des eigenen Geschäftsmodells als Vermittler und Schutzinstanz der Autorinnen und Autoren, die er betreut. Verliert diese Vermittlerposition an Gewicht, verliert der Verlag einen Teil seiner Funktion. Die absehbare Ausweitung auf wissenschaftliche KI-Anwendungen betrifft Digiboo zudem sehr konkret, weil kunstgeschichtliche und wissenschaftliche Texte, wie sie hier verlegt werden, zu genau jenem Material gehören, das für das Training solcher Systeme besonders attraktiv ist.

Eine Frage der Publikationsbedingungen

Für einen Verlag, der sich der Geschichte und Gegenwart der Kunst, der Kultur und des geschriebenen Wortes verschrieben hat, ist diese Auseinandersetzung keine abstrakte Rechtsmaterie. Sie betrifft die Grundlage dessen, was Publizieren in einer Zeit bedeutet, in der die Urheberschaft selbst – menschlich oder maschinell erzeugt – zur Gegenstand öffentlicher Verhandlung geworden ist. Digiboo beobachtet diese Entwicklungen mit der gebotenen Aufmerksamkeit, weil sie am Ende die Bedingungen bestimmen, unter denen Bücher, Essays und wissenschaftliche Arbeiten auch morgen noch entstehen können.

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